Welche Vorranggebiete für Windenergie sind im Regionalplan Teilfortschreibung 3.2 des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee für Malsburg-Marzell vorgesehen? Ein Blick auf die fünf Vorranggebiete und die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter.
Am Donnerstag, 25. Juli 2024 findet um 19 Uhr in der Stockberghalle in Marzell eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Informiert wird über die geplanten Windkraftanlagen der Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co.KG sowie über die Teilfortschreibung des Regionalplan 3.2 Windenergie. Verbandsdirektor Sebastian Wilske wird außerdem in der nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, 29. Juli 2024 anwesend sein.
Die Vorranggebiete, die der Regionalverband neu eingeplant hat, sind auf der Webseite des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee abrufbar. Wer auf die Webseite klickt, findet eine Fülle von Links zu Plansätzen und Begründungen, öffentlichen Bekanntmachungen, Teilkarten Raumnutzungskarten, Umweltbericht, Geodaten sowie Unterlagen zum Fachbeitrag Artenschutz, Auerhuhn und Sichtbarkeitsanalysen raumwirksame Kulturdenkmäler.
Wozu dient der Regionalplan?
Zielvorgabe ist, 1,8 Prozent der Fläche in der Region für Windkraftanlagen und 0,5 Prozent für Solarstrom auf freien Flächen bereitzustellen. Wird das Flächenziel erreicht, dann können von Gesetzes wegen außerhalb dieser Flächen keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden. Wird das Ziel nicht erreicht, sind auch außerhalb der Vorranggebiete weiter Windkraftanlagen möglich.
Wie viele Windräder auf den einzelnen Vorranggebieten stehen werden, ist nicht festgelegt und muss pro Standort hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um mindestens drei Anlagen pro Vorranggebiet handeln dürfte. Alle Vorranggebiete zusammen genommen wären dies 15 Windkraftanlagen. Wie viele es tatsächlich sein werden, hängt von weiteren Prüfungen ab.
Aktuell sind die Entwürfe Regionalplan Teilfortschreibung 3.2, die ab dem 15. April 2024 veröffentlicht wurden, in der ersten Anhörung. Das bedeutet, dass von Gemeinden, Institutionen und Bürgern Stellungnahmen abgegeben werden können. Wichtig: Die Abgabefrist endet am 20. September 2024.
Informationen für das „Tal der Ahnungslosen“
In zahlreichen Gemeinden im Landkreis gab es bereits im Frühjahr Informationsveranstaltungen, bei denen Verbandsdirektor Sebastian Wilske die Planungen des Regionalverbands vorstellte.
In einem Schreiben an Bürgermeister Singer und den Gemeinderat mit der Überschrift „Das Tal der Ahnungslosen“ kritisierte ich im Nachgang zur Gemeinderatssitzung am 13. Mai 2024, dass die Bürger von Malsburg-Marzell, auf deren Fläche sich die meisten Vorranggebiete konzentrieren, bis heute nicht über die Pläne informiert wurden. (Bericht in der Badischen Zeitung vom 17. Mai 2024)
Jetzt aber konkret – um welche Flächen geht es?
Die Flächen können unter diesem Link abgerufen werden.
Fünf Vorranggebiete Windenergie für Malsburg-Marzell
Der Regionalplan 3.2. Teilfortschreibung Windenergie hat für Malsburg-Marzell weitere Vorrangflächen festgelegt. Diese umfassen die VRG 7 (ca. 160,5 ha), VRG 8 (ca. 262 ha), VRG 9 (ca. 129,5 ha), VRG 11 (ca. 235,5 ha) und VRG 12 (ca. 156,5 ha).
Festzustellen ist, dass nach derzeitiger Planung des Regionalplans 3.2 die Gemeinde Malsburg-Marzell im Verhältnis zur gesamten Gemeindefläche die höchsten Flächenanteile für VRG Windkraft aufbringen muss. Obwohl der Regionalverband vorsieht, dass einzelne Gemeinden vor Überlastung geschützt werden sollen, ist bei Malsburg-Marzell eine Kumulierung von Vorranggebieten gegeben.
Höhenrücken des Gleichen (Hohwildsberg und Wildsberg) jetzt Vorranggebiet
VRG 11 umfasst den Höhenrücken und Gipfel des Gleichen (Hohwildsberg und Wildsberg), jenen Höhenzug, der damals ausdrücklich vom Gemeinderat Malsburg-Marzell aus der Teilflächennutzungsplanung ausgeschlossen wurde. Mehr darüber ist in diesem Bericht zu lesen.
Landschaftsschutzgebiet Blauen mit über 15 Prozent betroffen
Das Landschaftsschutzgebiet Blauen ist mit über 15 Prozent der LSG-Fläche durch Vorranggebiete für Windenergie beansprucht.
Im Vergleich zu den anderen Landschaftsschutzgebieten sticht das LSB Blauen deutlich hervor. Hier sind fünf Vorranggebiete ausgewiesen, die 16,4% Prozent der Fläche oder 674,5 ha einnehmen. Im Vergleich dazu die anderen LSG, die deutlich darunter liegen.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Sie dienen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Geschützt werden sollen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für die Erholung.
Bewertung der Vorranggebiete im Umweltbericht
Es folgt die Auflistung der einzelnen Vorranggebiete und die jeweilige Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter.
Hier noch einmal der Link zum gesamten Umweltbericht
Rund um Malsburg-Marzell befinden sich wichtige Quellen, die die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Malsburg-Marzell und der Rehaklinik Kandertal sichern.
Der Hohlebachverband und der Zweckverband Weilertal (Müllheim und Badenweiler) beziehen einen Teil ihres Trinkwassers ebenfalls aus diesen Quellen, die sich am Kanderwasen und bei Malsburg und am Wasen befinden.
VRG 11 und 9 sind rot, 7, 8 und 12 orange gekennzeichnet: Beeinträchtigung hochwertiger und geschützter Trinkwasservorkommen.
Vorranggebiet 7 Bereich Gerwigbuck, Kalte Küche, Ameisenbuck, Leideck
Vorranggebiet 8 Bereich Hundsrücken, Streitblauen
Vorranggebiet 9 Bereich Meierskopf, Stockmatterkopf
Vorranggebiet 11 Bereich Gleichen (Hohwildsberg, Wildsberg, Schlöttleberg)
Vorranggebiet 12 Bereich Hohe Stückbäume, Federlisberg, Sandelkopf
Offenlegung
Ich bin freie Journalistin, Buchautorin, Fotografin und Bürgerin von Malsburg-Marzell. In der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 habe ich die mangelnde Information bezüglich der Planungen des Regionalverbandes kritisiert. Der jetzt festgelegte Zeitpunkt der Informationsveranstaltung am 25. Juli 2024 ist viel zu spät. In anderen Gemeinden fanden diese Informationsveranstaltungen bereits zu Jahresbeginn und Frühjahr statt. Diese Kritik äußerte ich auch in einem Schreiben an den Bürgermeister, das ebenfalls an den Gemeinderat von Malsburg-Marzell adressiert war.
Ich bitte alle Bürger und Bürgerinnen und Interessierte aus der umliegenden Gegend an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Informieren Sie sich, stellen Sie kritische Fragen!
Es folgen weitere Berichte zum Thema Windkraft in Malsburg-Marzell. Schauen Sie gerne wieder vorbei!