Windkraftanlagen und Wasserschutzgebiete in Malsburg-Marzell

In Malsburg-Marzell sind insgesamt fünf Vorranggebiete Windkraft geplant – in oder in unmittelbarer Nähe von Wasserschutzgebieten. Dieser Artikel zeigt die betreffenden WKA Standorte des geplanten Windparks am Blauen mit den Wasserschutzgebieten auf und geht auf die Thematik Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten ein.

Die Gemeinde Malsburg-Marzell bezieht ihr Trinkwasser aus zahlreichen Quellen rund um die Berggemeinde. Auch die Kliniken Kandertal, der Zweckverband Weilertal (Mülllheim und Badenweiler) sowie der Zweckverband Hohlebach-Kandertal (Kandern, Schliengen, Bad Bellingen) beziehen Wasser aus den Quellen vom Kanderwasen, Weilertal, am Wambacher Wasen und weiteren Quellen. Die Gemeinde Malsburg-Marzell sowie die Fachklinik Kandertal ist zu 100 Prozent auf die Wasserversorgung durch die Quellen angewiesen.

Bekannt ist die beliebte Quelle am Lipple, für die viele Leute eine weite Anfahrt in Kauf nehmen, um sich dort kanisterweise (für umsonst) frisches Quellwasser abzufüllen.

Hier wurde gleich eine Leitung zu den Kanistern im Kofferraum gelegt. Jeden Tag fahren Leute zum Lipple, um sich dort Quellwasser abzufüllen.

Wasserschutzgebiete am Hochblauen

  • WSG Zweckverband Weilertal Quellen
  • WSG 342 Mattstallquellen Malsburg-Marzell
  • WSG 342 Grabenbuckquellen Malsburg-Marzell
  • WSG 340 Bruckwaldquellen Malsburg-Marzell
  • WSG 136 Kanderwasen Fachklinik Kandertal, Malsburg-Marzell
  • WSG 339 Meierskopfquellen, Riedernquellen, Notversorgung Klinik, Malsburg-Marzell
  • WSG 139 Rundmoosquelle, Fischgrabenebene, Erlenmoosquelle, Kleines Wiesental
  • WSG 135 Späneplatzquelle, Kleines Wiesental, Wies (wird derzeit noch nicht für die Wasserversorgung genutzt)
Wasserschutzgebiete (blau karriert), Vorranggebiete Windkraft (lila) Quelle: LUBW Kartendienst und Geodaten Vorranggebiete Regionalplan Hochrhein-Bodensee. Die geplanten WKA Standorte Windpark Hochblauen (rot), die in oder an Wasserschutzgebieten liegen wurden von mir eingezeichnet nach der Projektskizze vom April 2023 Windpark Hochblauen

In dieser Karte sind die Vorranggebiete blau-lia vermerkt, die Wasserschutzgebiete blau karriert. Die WKA Standorte wurden der Projektskizze Bürgerwindpark Blauen vom April 2023 entnommen und von mir rot eingezeichnet. Drei Standorte, die durch den Bürgereintscheid Schliengen entfallen sind, sind nicht eingezeichnet. Ein WKA ist aufgrund Fledermausschutz aus der Planung gestrichen.

In der Projektskizze vom April 2023 zur Vorantragskonferenz liegt der Standort des WKA 1 in zwei Wasserschutzgebieten der Zone II: Weilertal Quellen und WSG 136 Fachkliniken Kandertal Kanderwasen 1-12, Malsburg-Marzell.

WKA 4 liegt im oder am Rand des WSG 342 Mattstallquellen 1a, 1-4, Malsburg-Marzell. Der Standort WKA 5 tangiert das WSG 348 Meiersmättlequellen 1+2 Malsburg-Marzell.

Der Standort WKA 3 b tangiert das WSG Zweckverband Weilertal Quellen.

Diese Angaben basieren auf dem Planungsstand vom April 2023.

Windkraftanlagen in Wasserschutzzone II

Bisher galt in Wasserschutzzonen II ein allgemeines Bauverbot.

Das neue EEG Gesetz § 2 und andere Prozesse zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beinhalten viele Veränderungen, um die Planungs- und Genehmigungszeiten zu verkürzen.

Unter anderem wurde 2021 eine „Task Force“ zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet. Die Planungs- und Verfahrensdauer bis zur Genehmigung einer Windkraftanlage soll von sieben Jahren auf etwa dreieinhalb Jahre reduziert werden.

Ministerpräsident Kretschmann sagte bei einem Austausch mit Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck im November 2022: „Wo immer es geht, öffnen wir die Flächenkulisse im Land für erneuerbare Energien.“

Dazu zählt auch eine, Zitat Ministerpräsident Kretschmann, „Handreichung für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen in Wasserschutzgebieten der Zone II für unsere Genehmigungsbehörden“.

Damit will das Land Baden-Württemberg die vom Bund vorgeschriebene Flächen von 1,8% für Windkraftanlagen abdecken. Mehr darüber ist in dieser Mitteilung „Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen“, zu lesen.

Maßnahmen der Task Force

Die Task-Force bearbeitete 60 Maßnahmen.

Hier ist die gesamte Liste der Task-Force Maßnahmen einzusehen.

Dazu zählen Maßnahmen, die die Vorgaben bezüglich Artenschutz vereinheitlichen und standardisieren, aber auch die Ausnahme von erneuerbaren Energieanlagen aus Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Diese Maßnahme (Nr. 22 im Maßnahmenkatalog) ist „In Prüfung“. „Eine Herausnahme von Erneuerbaren Energie Anlagen aus dem Anwendungsbereich von Bürgerentscheidungen und Bürgerbegehren priorisiert den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Beteiligungsrechte der Bürger werden weiterhin vollumfänglich durch das Genehmigungsverfahren gewährleistet.“

Nr. 41 widmet sich den Wasserschutzgebietszonen II. Hier beschreibt der Maßnahmenkatalog folgendes:

Erarbeitung von standardisierten Hinweisen zu den Voraussetzungen, unter denen Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in WSG Schutzzone II realisierbar sind.

Damit sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt und harmonisiert werden. Soweit die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben sind, können auch die Regionalverbände Vorranggebiete für Windkraft in Wasserschutzgebiete der Zone II planen („Planung in die Befreiungslage hinein“). Diese Maßnahme ist als „umgesetzt“ gekennzeichnet.

Nr. 45 behandelt die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten. Hier ist zu lesen: Auf Initiative von Baden-Württemberg wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert und Landschaftsschutzgebiete mit wenigen Ausnahmen für Windkraftanlagen geöffnet.

Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes vom 20. Juli 2022
wurde §26 folgender Absatz 3 angefügt:

In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach §2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl.1S. 1353) befindet …

Nr. 8 behandelt das „Überragendes öffentliches Interesse von Erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien dienen der öffentlichen Sicherheit (EEG Gesetz §2)

Dieses überragende öffentliche Interesse für Erneuerbare Energien und das Dienen der öffentlichen Sicherheit wurde in mehreren Fachgesetzen gesetzlich verankert.

Das bedeutet, dass bei einer Abwägungsentscheidung bei Schutzgütern den Anlagen für erneuerbare Energien künftig eine größere Bedeutung eingeräumt wird.

Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen – Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien

Im Juni hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Erstmals wird das Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. In der Pressemitteilung heißt es: „Für den Ausbau der Windenergie an Land ist die Novelle ein wichtiger Schritt und ein starker Motor, mit dem das Ausbautempo beschleunigt wird.“ Die Novelle bringt mehr Sicherheit für die Projektierer, Erleichterungen beim Vorbescheid und Vereinfachungen für Repowering-Vorhaben. Die Pressemitteilung ist hier zu lesen.

Zahlen zum geplanten Bau des Windpark Hochblauen

Der Bau von Windkrafträdern stellt einen enormen Eingriff in das Schutzgut Boden dar.

Eingriff pro geplantem Windkraftstandort: ca. 1 bis 1,1 Hektar. Das Fundament hat in der Regel ein Durchmesser von 20 bis 30 Metern. So genannte Flachfundamente sind in der Regel bis zu vier Meter tief. Allerdings hängt die Art des Fundaments von der Bodenbeschaffenheit ab.

Erschließung von Zuwegen zu den Windkraftstandorten: ca. 20 Kilometer.

In diesem Artikel der taz vom 7. April 2022 geht die Autorin der Frage nach, wie sich die Rotoren der Windkraftanlagen auf das Ökosystem Wald auswirken: Wind, Wald, Auerhuhn – Erneuerbare Energien und ihre Tücken

Windkraftanlagen in Wasserschutzzonen II und das überragende öffentliche Interesse – viele Fragen offen

Trinkwasser ist unser kostbarstes und wichtigstes Lebensmittel und ist durch nichts zu ersetzen.

Baden-Württemberg hat einen Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg erstellt, um die öffentliche Wasserversorgung zukunftsfähig in Zeiten des Klimawandels aufzustellen.

Die öffentliche Wasserversorgung wird überwiegend von Grundwasser gedeckt (70 % Grund- und Quellwasser, 30% Oberflächenwasser). Um das Grund-, Quell- und Oberflächenwasser gegen Verunreinigungen zu schützen, sind Wasserschutzgebiete festgelegt.

Durch die neuen Gesetze ist die Errichtung von Industrieanlagen in Wasserschutzgebieten Zone II möglich.

Welche Rolle spielt §2 EEG Gesetz im Hinblick auf Wasser?

  1. Wie ist die Gewichtung bei einer Abwägungsentscheidung? Schutz des Trinkwassers oder der Bau von Windkraftanlagen – wie wird §2 EEG (überragendes öffentliches Interesse erneuerbare Energien Anlagen) von der Genehmigungsbehörde ausgelegt?
  2. Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab? Welche Untersuchungen bezüglich der Wasserschutzgebiete finden statt?
  3. Im Task-Force Maßnahmenkatalog bzgl. Wasserschutzgebiete war zu lesen, dass es eine Erarbeitung von standardisierten Hinweisen zu den Voraussetzungen, unter denen Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in WSG Schutzzone II realisierbar sind, durchgeführt wurden. Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen beschleunigt und harmonisiert werden.
  4. Was bedeutet das in Hinblick auf Hydrogeologische Untersuchungen?
  5. Inwiefern wird sich der Bau der Windkraftanlagen auf die Wasserquellen auswirken? Welche hydrogeologischen Untersuchungen werden durchgeführt? Gibt es eine hydrogeologische Überwachung der Baumaßnahmen?
  6. Wie wirkt sich die Verdichtung des Waldbodens auf die Quellen aus?
  7. Werden die Schüttungen überwacht, so dass sich überprüfen lässt, wie sich der Bau der Windkraftanlagen auf die Quellen auswirkt? Sind diese Untersuchungen öffentlich zugänglich?
  8. Wer haftet, sollte es während der Bauarbeiten oder später im Betrieb zu einem Zwischenfall kommen, bei dem eine Quelle beeinträchtigt oder verschmutzt wird und gefährliche Stoffe ins Grundwasser gelangen?
  9. Gibt es einen Notversorgungsplan?
  10. Wie steht es um die Rückbauverpflichtung der Fundamente?
  11. Erosion der Rotorblätter – hier kann es zu Abrieb, Rissen und weiteren Abnutzungen kommen. Die Rotorblätter bestehen aus einer Mischung aus Kunstharzen (Epoxid und Polyesterharze sowie Glas- und Carbonfasern), die als Mikroplastik dann in die Erde, bzw. ins Grundwasser gelangen. Dazu gibt es noch keine genauen Erkenntnisse, wohl aber, dass das Material in der Umwelt landet. Mehr dazu in dieser Kurzinformation Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag.
  12. Für die Reinheit und Unbedenklichkeit des Trinkwassers sind die Wasserversorger verantwortlich. Bedeutet das, dass die Gemeinde Malsburg-Marzell in Zukunft weitere Aufbereitungsanlagen anschaffen muss? Wer kommt für die Kosten auf?

Antwort vom Landratsamt Lörrach

Meine Fragen richtete ich schriftlich an das Landratsamt Lörrach, das wie folgt antwortete:

Sehr geehrte Frau Duval,

nochmals besten Dank für Ihre freundliche Anfrage. Ihre Sorge und somit Ihre kritischen Fragen an uns als Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen im Landkreis Lörrach kann ich daher gut nachvollziehen und beantworte diese gerne.

    • Der Bau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten Zone II ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die untere Wasserbehörde – das ist der Fachbereich Umwelt des Landratsamtes im Landkreis Lörrach – kann Befreiungen von der Rechtsverordnung des jeweiligen Wasserschutzgebietes zulassen. Hierbei handelt es sich jedes Mal um eine sogenannte Einzelfallentscheidung, d. h. jeder Fall genauer gesagt jede Windenergieanlage, die in einem Wasserschutzgebiet gebaut werden soll, wird einzeln geprüft. Wir fordern in solchen Fällen ausführliche Gutachten einschließlich sog. Alternativenprüfungen, ob und wo die Windenergieanlage alternativ gebaut werden kann.
    • Sollte es dazu kommen, dass wir den Bau einer Windenergieanlage in einer Zone II zulassen, wird durch Inhalts- und Nebenbestimmungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, die ebenfalls durch den Fachbereich Umwelt erteilt wird, sichergestellt, dass die betroffenen Quellen ausreichend geschützt werden. Die zu treffenden Maßnahmen werden wiederum für jede Anlage individuell festgelegt. Hier einige Bsp. für solche Maßnahmen: Bereitstellung einer mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlage, Monitoring (auch Langzeit) der Grundwasser-Qualität, Schutz des Bodens durch das Auslegen von Matten für die Befahrung mit Baustellenfahrzeugen.
    • Sollte es zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommen haftet der Vorhabenträger des Projektes.
    • Im Landkreis Lörrach wurde bisher noch kein Antrag für Bau und Betrieb einer Windenergieanlage in einem Wasserschutzgebiet Zone II gestellt, daher wurde auch noch keine Genehmigung versagt.
    • Grundwasser ist ein sehr hoch bewertetes Schutzgut ebenfalls mit überragendem öffentlichen Interesse sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität. Welches Interesse höher zu bewerten ist, ist ebenfalls eine Einzelfallentscheidung und wird von der zuständigen Behörde – auch wieder der Fachbereich Umwelt – beurteilt.
       

Insgesamt sind die meisten Entscheidungen im Umweltrecht alles andere als trivial und erfordern einen komplexen Entscheidungsprozess, der nicht in einer Checkliste oder ähnlichem abgebildet werden kann, sondern von erfahrenen und entsprechend ausgebildeten Fachexperten abgearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alice Schneider
Leitende Regierungsdirektorin
Fachbereichsleitung Umwelt

Wasserversorgung Malsburg-Marzell

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Malsburg-Marzell wird durch 33 Quellen sichergestellt. Weil die Quellschüttungen von unterschiedlicher Ergiebigkeit sind, läuft das Quellwasser in sieben Hochbehältern zusammen, wird aufbereitet und ins Wassernetz eingespeist.

Notversorgung über die Riedernquelle der Kandertal-Kliniken

Um die Wasserversorgung zu sichern, hat die Gemeinde Malsburg-Marzell mit den Fachkliniken Kandertal einen Vertrag geschlossen, das Wasser der Riedernquelle als Notreserve einzuspeisen. Eine drei Kilometer lange Verbindungsleitung von der Riedernquelle zum Quellsammelschacht Grabenbuck wurde im Jahr 2022 verlegt. Bei Bedarf versorgt der Hochbehälter Grabenbuck das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde mit dem Wasser der Riedernquelle.

Das Thema Windkraft und Wasserschutzzonen betrifft ebenfalls den geplanten Windpark Wasen/Hohe Stückbäume. Hierzu äußerte sich bereits Steinens Bürgermeister Gunter Braun, der der Oberbadischen sagte, dass Quellen und Trinkwasserversorgung zentrale Güter seien.

Windpark Zeller Blauen

Am 23. Juli 2024 hat die EWS – Elektrizitätswerke Schönau das Projekt Zeller Blauen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. „Bis 2028 wird die EWS Energie GmbH gemeinsam mit ihrem Projektpartner Alterric auf einem Höhenrücken beim Zeller Blauen“ im Südschwarzwald einen Windpark errichten, der pro Anlage rund 4.000 Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgen wird.“ Die Anzahl der Anlagen ist nicht genannt. Nur, dass es Nordes N 175 oder Vestas V 172 mit ener maximalen Nabenhöhe von 179 Meetern (Gesamthöhe 267 Meter) zum Einsatz kommen. Auf einer Fotosimulation (Blick auf den Windpark von der Hohen Möhr) sind 7 Windkraftanlagen zu sehen.

UPDATE: Wie die Badische Zeitung am 24. Juli 2024 14.57 Uhr in ihrer Online-Ausgabe berichtet, sollen vorerst 7 Anlagen am Zeller Blauen gebaut werden. Am Dienstagabend gab es eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung aus den betroffenen Gemeinden Kleines Wiesental, Fröhnd, Böllen, Wembach und Zell in der Mehrzweckhalle in Schönau.

Vier der Anlagen werden sich um den Weiler Käsern gruppieren, eine Anlage reicht bis zu 624 Meter an ein Wohnhaus heran. Die Standorte der anderen drei Windkraftanlagen sollen sich oberhalb Bürchau befinden. Wie die BZ berichtet, sollen noch weitere drei Standorte einer Prüfung unterzogen werden. Dann könnten es in Käsern insgesamt 5 Anlagen werden.

Windpark Sirnitz/Dreispitz

Der Windpark Sirnitz/Dreispitz (der nächste Höhenrücken vom Blauen Richtung Nordost) soll bereits 2026 in Betrieb gehen. Hier plant die BadenovaWärmeplus fünf Windkraftanlagen. Der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde am 3. Mai 2023 eingereicht und kann hier abgerufen werden.

Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, 25. Juli 2024 um 19 Uhr in der Stockberghalle in Marzell

Die Veranstaltung moderiert Christiane Freitag vom Forum Energiedialog.

Dr. Sebastian Wilske, Direktor Regionalplanung Hochrhein-Bodensee stellt den aktuellen Planungsstand der Vorranggebiete vor.

Anschließend stellt Tobias Tusch von der Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co.KG den aktuellen Projektstand des geplanten Windparks Hochblauen vor.

Es folgen zwei Beiträge zu fachlichen Aspekten:

Bodenschutz/Bodenökologie – Was ist aus Sicht des Bodenschutzes beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Malsburg-Marzell zu beachten von Prof. Dr. Christine Alewell, Universität Basel.

Dr. Markus Merk, Hydrogeologe, HPC AG spricht zum Thema Quellen- und Trinkwasserschutz – Bau und Betrieb von Windernergieplanungen in Malsburg-Marzell.

Es folgt eine moderierte Fragen- und Antwortrunde mit folgenden Personen:

Dr. Sebastian Wilske, Regionalverband Hochrhein-Bodensee

Tobias Tusch, Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co. KG

Dr. Alice Schneider, Landratsamt Lörrach

Prof. Dr. Christine Alewell, Universität Basel

Dr. Markus Merk, HPC AG

Christine Steck, BUND Kandern

Danach Ausklang an Infotischen mit den Beteiligten.

Offenlegung

Ich bin freie Journalistin, Buchautorin, Fotografin und Bürgerin von Malsburg-Marzell. In der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024 habe ich die mangelnde Information bezüglich der Planungen des Regionalverbandes kritisiert. Der jetzt festgelegte Zeitpunkt der Informationsveranstaltung am 25. Juli 2024 ist viel zu spät. In anderen Gemeinden fanden diese Informationsveranstaltungen bereits zu Jahresbeginn und Frühjahr statt. Diese Kritik äußerte ich auch in einem Schreiben an den Bürgermeister, das ebenfalls an den Gemeinderat von Malsburg-Marzell adressiert war.

Ich bitte alle Bürger und Bürgerinnen und Interessierte aus der umliegenden Gegend an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Informieren Sie sich, stellen Sie kritische Fragen!

Es folgen weitere Berichte zum Thema Windkraft. Schauen Sie gerne wieder vorbei!

Ein Gedanke zu „Windkraftanlagen und Wasserschutzgebiete in Malsburg-Marzell“

  1. Diese Aneinanderreihung von Tatsachen wirft viele ernste Fragen auf. Eine Meinung wird in dem Artikel nicht vertreten. Jedoch erscheint es dringend erforderlich, dass jeder sich ein solche bilde, angesichts der krassen Widersprüche, die das Thema aufzeigt.
    Ich persönlich fühle mich erinnert an die unlängst erlebte Teleskopierung zur Verkürzung der Prüfverfahren, bei der Zulassung sogenannter Impfstoffe und deren katastrophalen Folgen für die Gesundheit vieler Menschen.

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