Protokoll Bürgerinfo Windkraft Malsburg-Marzell

Wer von auswärts am Donnerstag, 25. Juli 2024 zur Bürgerinformationsveranstaltung Windkraft nach Malsburg-Marzell in den Ortsteil Marzell gefahren ist, dem dürfte eines aufgefallen sein: Nirgendwo ist ein Anti-Windkraft-Plakat zu sehen. Anders als im Tal nebenan, im Kleinen Wiesental, wo die Bürger an vielen Orten ihre Meinung zur Windkraft plakativ kundtun. Dass in Malsburg-Marzell „e ruuche Wind fegt“, was das Thema Windkraft betrifft, ist seit Donnerstag wohl jedem klar geworden, der an diesem Abend in der vollbesetzten Stockberghalle anwesend war.

Mit diesem Protokoll versuche ich den Abend so gut wie möglich abzubilden. Das Statement von Alt-Gemeinderat Beyerle und die Fragen des Gemeinderates liegen mir schriftlich vor, so konnte ich diese vollumfänglich in diesem Protokoll wiedergeben.

Informationsveranstaltung am 25. Juli 2024

Endlich also, die lang geforderte Informationsveranstaltung fand zum Ferienbeginn statt und so blieb es spannend, wie viele Interessierte nach Marzell kommen würden. Doch bereits nach 18.15 Uhr waren Parkplätze rar und die voll bestuhlte Halle zum Beginn um 19 Uhr bis auf den letzten Platz gefüllt, am Halleneingang musste man sich mit Stehplätzen begnügen.

Der Gemeinderat nahm geschlossen vorne rechts seine Plätze ein, während die Moderatorin vom Forum Energiedialog noch wenige freie Plätze anzeigte.

Die Stockberghalle war bis auf den letzten Platz gefüllt

Pünktlich um 19 Uhr begrüßte Bürgermeister Singer, der den Abend mit den Worten einleitete, dass es einen sehr komplexen Bereich für alle Beteiligten zu verantworten und diskutieren gibt, bei dem auch die andere Meinung akzeptiert werden soll.

Christiane Freitag stellte kurz das Angebot vom Forum Energiedialog vor:

Vorhaben, die Konfliktpotential haben, zu unterstützen. Dazu habe man für den heutigen Abend auch auf Wunsch zwei Referenten eingeladen, die Fachvorträge halten.

Neben Dr. Sebastian Wilske vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Tobias Tusch von der EWS/Bürgerwindpark Blauen GmbH & Co. KG stellte sie Dr. Alice Schneider Fachbereichsleitung Umwelt, Christine Steck vom BUND Kandertal und Georg Löffler, Leiter Forstbezirk Hochrhein vor, der aber nicht Teil des Plenum war und sich im Publikum befand. Die Redezeit für die Referenten war auf 10 bis maximal 15 Minuten beschränkt.

Es folgte eine kurze Abfrage per Handzeichen, aus welchen Ortsteilen die Zuhörer kommen, etwa ein Drittel davon kam von außerhalb Malsburg-Marzell.

Planungskulisse Regionalverband Hochrhein-Bodensee

Sebastian Wilske vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erläutert die Planungskulisse

Zunächst informierte Sebastian Wilske über die Aufgabe des Regionalverbands: 1,8 % Fläche, gesetzlich vorgegeben, für Windkraftgebiete auszuweisen. Wird dieses Flächenziel erreicht, können außerhalb der Vorranggebiete keine Windkraftanlagen errichtet werden. „Wir wollen den Menschen Klarheit und Gewissheit geben, wo Windkraftanlagen möglich sind und wo nicht“, sagte Wilske. Denn: Wird das Flächenziel nicht erreicht, ist der Bau praktisch überall möglich. Wilske erläuterte die Kriteriensystematik, die bei der planerischen Restriktion einfließt, wie beispielsweise Abstände zu Siedlungen. 

Der Regionalverband plane dabei mit 2,7% Regionsfläche, so dass hier ein gewisser Planungsspielraum bleibt. „Wir nutzen den Spielraum, wo möglich, aber mit klarer Rückmeldung der Kommunen.“

Die Planungskriterien

Bürgerwindpark Blauen – neuster Stand

Als nächstes erläuterte Tobias Tusch von der EWS Schönau für die Bürgerwindpark Blauen den Projektstand. „Dies ist die vierte Veranstaltung dieser Form, ich gehe davon aus, dass eine Grundkenntnis vorhanden ist“, sagte Tusch zu Beginn.

Zunächst stellte er ausführlich die Genossenschaft vor, die Bürgerenergie lokal umsetzen möchte. Danach stellte er den Jahresertrag der geplanten Anlagen vor die mit 12000 Megawatt 3 bis 4.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen.

Die fünf Standorte, alles keine neuen, befinden sich nordöstlich der Kurkliniken sowie an der Stühle und Brandeck oberhalb des Blauen und an der Hegi sowie Hexenplatz.

Die Bürgerwindpark Blauen konzentriert sich nun auf Standorte am Meierskopf

Die Standorte, die nach dem Bürgerentscheid in Schliengen weggefallen sind, bringt in der Konsequenz einen „Teil der Kulisse zurück auf Los“. Die Schliengener Standorte werden nicht weiter verfolgt, bei einem wurde eine Verschiebung geprüft, doch Höhenverluste und Zuwegung durch ein FFH Gebiet seinen sehr schwierig, so Tusch. Die erweiterte Prüfkulisse konzentriert sich nun auf den Meierskopf, mit einem Potential von bis zu zwei weiteren WKAs. Hier sei man derzeit mit Gutachtern im Gespräch. „Mitte nächsten Jahres wissen wir, für welche Standorte wir eine Genehmigung anstreben“, sagte Tusch. Weiter betonte Tusch, dass im Genehmigungsverfahren die Schutzgüter auf rechtliche Vorgaben geprüft werden und „nur dann, wenn die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, erhalten wir eine Genehmigung.“

Windkraft Schonach kommt zu Wort

Christiane Freitag kündigte einen kleinen Exkurs an, da die Windkraft Schonach nicht offizieller Teil des Abends waren. Hier stellte Projektleiter Ulrich Fischer den Stand Windpark Wasen/Hohe Stückbäume vor. Er informierte, dass seit 2016 aktiv geplant werde, das Projekt aber aufgrund Artenschutz gestoppt wurde. „Artenschutz ist kein Problem mehr“, sagte Fischer, dessen Worte mit einem Raunen im Publikum aufgenommen wurde. Aktuell ist die Verzögerung der Flugsicherung geschuldet, hier zeichne sich aber innerhalb der nächsten Jahre eine Lösung ab. „Wir sind nach wie vor am Projekt und wollen fünf bis sieben WKAs errichten.“ Als möglichen Zeitrahmen gab er „frühstmöglich 2028 – 2029 an“.

Es ist nur möglich, wenn die Fläche im Regionalplan ausgewiesen ist, allerdings ist die Fläche ebenfalls noch im Flächennutzungsplan als Konzentrationszone ausgewiesen. „Unserer Rechtsauffassung nach besteht das Recht auf die Fläche, sollte sie nicht in die Planung mit einbezogen werden.“

Fachlicher Aspekt Prof. Dr. Christine Alewell Uni Basel

Prof. Dr. Christine Alewell

Es folgte der erste fachliche Aspekt von Prof. Dr. Christine Alewell von der Universität Basel zum Thema Bodenschutz/Bodenökologie. Sie startete ihren Vortrag mit dem Hinweis, dass sie keine Klimaleugnerin sei und auch keine Spionin aus der Schweiz von der AKW-Lobby. Anhand einer PP-Präsentation zeigte sie auf, was mit der Bodenökologie nach der Bebauung passiert. So sind unter dem Windrad für das Volumen des Fundaments ca. 2800 Kubikmeter Boden in Anspruch nimmt, keine Filterfunktionen als Schadstoffspeicher, Erhaltung für Stoffkreisläufe und als weiterer Pflanzenstandort mehr gegeben.

Durch die Zuwegung entstehen dauerhaft verfestigte oder versiegelte Fläche, der Wald wird zum Industriewald. Ein Rückbau der Fundamente sei finanziell und technisch nicht möglich, die Bodenbildung kaputt. Bei einer Versiegelung von 1,5 bis 2 Hektar pro Windrad würde hier ein erhöhter Abfluss bei Starkregen stattfinden, keine Versickerung und keine Wasserspeichermöglichkeiten mehr gegeben sein. Durch die Anlegung der Zuwege geht das typische Waldklima verloren, ein geringerer Kohlenstoffspeicher bedeute mehr trockenere Böden. Ihre Ausführungen belegte sie mit jeweiligen Studien.

„Tiefe Baugruben schaffen Begehrlichkeiten um Fremdboden einzutragen“, sagte Alewell. So sind ihr vor einigen Jahren im Windpark Hasel ungewöhnliche Fremdböden aufgefallen. Die in zwei unterschiedlichen Laboren untersuchten Proben erbrachten eine erhebliche Anreicherung von Arsen und Schwermetallen, was eindeutig auf Einbringung von Fremdboden hinweist.

Bei diesen Ausführungen unterbricht Moderation Freitag die Vortragende, die ihren Vortrag aber weiter fortsetzt. Alewell beschließt mit dem Wort des Weltklimarates, in dem die Fachleute zukünftige Szenarien zusammentragen: „Klimaschutz darf nicht zu Lasten der Natur gehen“.

Für diesen Vortrag erntet Alewell großen Applaus. Und fügte hinzu: „Es gibt viele Lösungen für eine Energiewende, die letzten Reste der Natur in Deutschland zu zerstören ist keine und Windkraft im Wald heißt meiner Ansicht nach, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.“ Nochmals lauter Applaus für diese Worte aus dem Publikum.

Moderatorin Freitag vom Energiedialog sagte: „Sie haben den Rahmen als Fachreferat gesprengt, ihre Rolle war eine andere“. Woraufhin Alewell konterte, sie habe als einzige wissenschaftliche Studien eingebracht.

Fachlicher Aspekt Dr. rer.nat. Markus Merk

Dr. Markus Merk

Als der Referent Dr. rer. nat. Markus Merk nach vorne kommt und sich vorstellt, ertönen plötzlich Rufe aus dem Publikum in Richtung „als Experte gekauft“, die beim übrigen Publikum wie auch beim Redner für Irritationen sorgen.

Dr. Merk arbeitet seit 2 Jahren als Gutachter und Planer für Grundwasserrelevante Fragestellungen und spricht über Quellen-/Trinkwasserschutz Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Malsburg-Marzell was aus Sicht des Quellen- und Trinkwasserschutzes zu beachten ist.

Sehr geringe Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung in Malsburg-Marzell

Merk berichtet zunächst wie ein Gutachter vorgeht. 1. Standortbeschreibung, 2. Datenerhebung, 3. Untersuchung des Gefährdungspotenzials hinsichtlich der hydrogeologischen Standortverhältnisse und der technischen Besonderheiten der geplanten Windenergieanlagen. Bewertung des Gefährdungspotenzials der geplanten Windenergieanlagen auf die Wasserversorgung zum einen in der Bauphase und zum anderen in der Betriebsphase. Abschließend folgen die Maßnahmenempfehlungen.

Er beschrieb, welche Punkte in die Datenerhebung einfließen, wie beispielsweise Schutzfunktion der Deckschichten, Moorgebiete, Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete der Quellen und Quelltypen.

In Baden-Württemberg gibt es über 2000 Trinkwasserschutzgebiete und 774 Windkraftanlagen, von denen 1/3 in Wasserschutzgebieten der Zone III stehen. Nur eine Anlage ist in der Zone II errichtet, nämlich auf der Hornisgrinde im nördlichen Schwarzwald. 

Danach beschrieb er die Einstufung der Hydrogeologie in Malsburg-Marzell. Grundgebirge, Grundwassergeringleiter, mäßige Grundwasserführung in Klüften und Strömungen, geringmächtige Bodenauflage, Verwitterungs-/Umlagerungsbildung an der Talsohle, zahlreiche Quellaustritte. Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung wird vom LGBR (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau) als sehr gering eingestuft.

Merk erläuterte, dass bei Niederschlag der Boden kaum eine Filterwirkung ausübt und dass hier eine besondere Vorsicht beim Bau gefordert ist.

In Malsburg-Marzell sind für die zahlreich genutzten Quellen Wasserschutzgebiete in Zonen I und II ausgewiesen. Zum Teil wurde das gesamte Einzugsgebiet als Zone II ausgewiesen. Teile der Vorranggebiete liegen in der Wasserschutzzone II.

Er erklärte kurz die Wasserschutzzonen. In Zone II sind Drainagen legen, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen, Baustelleneinrichtungen und das Errichten von baulichen Anlagen verboten.

Die Besonderheiten für Malsburg-Marzell fasste Merk wie folgt zusammen: Zahlreiche Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Für viele der Quellen wurden die Wasserschutzgebietszonen I und II ausgewiesen.

Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist sehr gering.

Teile der Windvorranggebiete liegen in WSG Zone II

Windkraftanlagen in Zone II sind seltene Ausnahmen, aber unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem genehmigungsfähig.

Hier sind besondere Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb notwendig.

Weiter ging Merk auf die Untersuchung des Gefährdungspotentials ein. Dies umfasst Verletzung von schützenden Deckenschichten, Fundamente, Zufahrtswege, Kabeltrassen, Veränderung des Wasserhaushaltes, Einsatz von schweren Baumaschinen, Bodenverdichtung, Schadstoffeinträge bei unsachgemäß durchgeführten Bauarbeiten

Einsatz von wassergefährdeten Materialien

Bodenzerstörung durch Rodungen.

Anschließend beschrieb er die Maßnahmenempfehlungen wie folgt:

Minimierung der baulichen Eingriffe im WSG

Fachgutachtliche Begleitung der Erdarbeiten durch geologische oder bodenkundliche Baubegleitung

Monitoring der Trinkwassergewinnungsanlage während und nach Erdbaumaßnahmen auf Eintrübungen und weitere Auffälligkeiten

Schutzvorrichtungen und technische Sicherheitsvorkehrungen

Als Zusammenfassung: Es gibt Gefährdungspotentiale, aber Risiken können minimiert werden durch gründliche Planung, sorgfältige Bauausführung und eine qualifizierte Bauüberwachung.

Das Publikum dankt den Ausführungen Merks mit Applaus.

Christine Steck BUND Kandern

Moderatorin Freitag ruft Christine Steck vom BUND Kandern und Kandertal nach vorne. Christine Steck stellt sich kurz vor, seit 2011 Vorstand im BUND Kandertal und erklärt, dass der BUND bei Bauvorhaben seine Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Themen abgibt.

„Der Vortrag von Frau Alewell hat mich ratlos gemacht“, sagt Christine Steck. Sie wünsche sich nun mehr Expertise, damit wir überlegen können, welche Vorschläge wir machen können. Für ihr Statement gab es Applaus.

Dr. Alice Schneider Fachbereich Umwelt LRA Lörrach

Anschließend spricht Dr. Alice Schneider vom Fachbereich Umwelt des Landratsamts Lörrach über immissionsschutzrechtliche Fragen, was den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen betrifft. „Wir werden jede einzelne abprüfen und sagen, welche genehmigungsfähig sind und welche nicht.“

Im zweiten Teil des Abends ging es in die Fragerunde. Eröffnet wurde sie von Karlheinz Beyerle, der am Montag als Gemeinderat verabschiedet wird.

Statement von Alt-Gmeinderat Karlheinz Beyerle

In seinem Statement sagte er folgendes:

§ 2 EEG – Erneuerbare Energien Gesetz steht: sie sind im überragenden öffentlichen Interesse und dienen zur öffentlichen Gesundheit und Sicherheit

Diese Maxime „überragendes öffentliches Interesse im Dienst der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ muss aber auch für die 1500 Einwohner unseres kleinen Dorfes gelten. Wir bieten den Städtern gratis in einer von unseren Landwirten offen gehaltenen Landschaft gepflegte Wanderwege und Loipen. Aus Verantwortungsgefühl wurden schon vor Jahren die geplanten drei WKAs im Blauengebiet akzeptiert. Dann wurde die Zahl auf 9 erhöht und jetzt gehört auch die nur bedingt geeignete Fläche vom Hohwildsberg bis zu den Hohe Stückbäume zu den Vorranggebieten, d.h. wir können rund um Malsburg-Marzell von einer gewaltigen Industrieanlage ausgehen, auch östlich in einem weitgehend ungestörten Gebiet, das auf 20 Kilometern Luftlinie nur von drei Straßen durchbrochen wird. Unser Landschaftsbild wird sich radikal verändern. Wir können aber nicht immer nur Opfer für die Allgemeinheit bringen. Zuviel ist zuviel.

Herr Wilske, Frau Schneider, können Sie es vor Ihrem Gewissen verantworten, wenn durch den Bau tonnenschwerer WEA’s mit immensen Wegebau in sensiblen Quellgebieten, wie sie vor allem in der östlichen Bergzone von Malsburg-Marzell bestehen, beschädigt wird und unser wertvollstes Lebensmittel, das Wasser, gefährdet wird?

Unser Wassermeister kennt die Situation sicher am besten und sollte sich dazu äußern. Ich bitte nun um eine seriöse und faire Diskussion.

Für dieses Statement erhielt Karlheinz Beyerle großen Applaus von den Zuhörern.

Antworten vom Plenum

Sebastian Wilske vom Regionalverband antwortete, dass man der Verantwortung gerecht werde, das überragende öffentliche Interesse aber im Genehmigungsverfahren greift. Man wolle auch Gebiete streichen, um eine Überlastung zu vermeiden. „Wir wollen nicht am Kaffeetisch entscheiden, ob westlich oder östlich“. Wilske sagte aber auch, dass es eine massive Überlastung geben kann, wenn es keine Planung gibt. „Mehr kann ich Ihnen nicht anbieten“.

Alice Schneider vom Fachbereich Umwelt Landratsamt Lörrach sagte, dass auch andere vielfältige Gesetzestexte mit in die Entscheidung einfließen, dazu zählen die Schutzgüter wie Landschaftsbild, Wasser, der Mensch selbst. „Das ist unsere Aufgabe, der wir nachkommen, bei Einzelfallentscheidungen welches Schutzgut das wichtigste ist für diesen Standort, um zu einem verträglichen Ergebnis zu kommen. Hier sei ihr Team bereits mit dem Wassermeister in Kontakt und im regelmäßigen Austausch. Wir stimmen uns ab und holen Stellungnahmen ein. Auch der Artenschutz wird bei der strategischen Umweltprüfung berücksichtigt, beim Naturschutz Träger öffentlicher Belange abgeprüft.

Fragen des Gemeinderats

Die Gemeinderäte André Hintenaus und Marc Schwarz stellten mittels einer PP-Präsentation stellvertretend für den Gemeinderat 9 Fragen.

Fragen, stellvertretend für den Gemeinderat Malsburg-Marzell

v.l. Christine Alewell, Markus Merk, Tobias Tusch, Sebastian Wilske, Alice Schneider

1.)

In der Regionalplanung sind sehr viele Flächen auf Gemeindegebiet als Vorrangflächen für die Windkraft ausgewiesen. Der Anteil der Landesweiten Flächen für erneuerbare Energien soll bis 2026 bei 2% liegen, alleine 1,8 % für Windkraft. In der Gemeinde M-M sind es aber ca. 15% der Gemarkungsfläche, das steht in keinem Verhältnis. Diese Flächen umkreisen fast die gesamten Außengrenzen, umschlingen die Gemeinde. Wenn auf allen Vorrangflächen Windräder gebaut werden, würde dies das Landschaftsbild und das Leben in unserer Gemeinde erheblich beeinflussen.

Die Resonanz ist nicht gegen Windkraft, aber alles in einem zumutbaren Verhältnis für Mensch, Tier und Natur. Die Gemeinde will und darf nicht so massiv belastet werden, als „Erfüllungsfläche“ der Ziele der Landesregierung.

Wie viel Fläche wird in der Regionalplanung auf dem Gebiet der Gemeinde Malsburg-Marzell als Vorrangfläche für Windkraft und Photovoltaik ausgewiesen?

(Frage an Regionalplan)

2.)

Landschaftszerschneidungen, an der östlichen Grenze der Gemeinde, Richtung kleines Wiesental, befinden sich ein sehr großen, zusammenhängenden Waldgebiet. Dieses wird im Zusammenhang lediglich durch drei Straßen gekreuzt, die die Kandertalachse und die Gemeinde M-M mit dem Wiesental verbinden. Ausgerechnet so ein großes, zusammenhängendes Waldstück soll mit Windrädern zergliedert werden, ein massiver Eingriff in eine intakte Natur. Der Naturpark Schwarzwald wird mit irrsinnigem finanziellem Aufwand aus dem Boden gestampft, ca. 10.000 Hektar groß. Dieses Waldstück, vom Röttler Wald bis Kreuzweg, bringt es auf ca. 6.000 Hektar.

Wie kann es sein, dass so ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet dem „Klimaschutz“ rücksichtslos geopfert werden soll?

(Frage an Forst BW)

3.)

Auffallend viele Vorrangflächen liegen auf Grundstücken der ForstBW. Auf diesen Flächen ist natürlich mit dem geringsten Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen. Es gibt für die Betroffenen praktisch keinerlei Handhabe an Entscheidungsprozessen teilzuhaben. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass auch eine Gemeinde wie M-M kein Mittspracherecht hat. Es wäre jedoch angebracht, die Bevölkerung bei solch wichtigen Entscheidungen mit einzubeziehen, wenn nötig über einen Volksentscheid.

Bundesverband Wind Energie e.V. (BWE)

„Um dafür die Zustimmung zu erhalten, müssen die Menschen vor Ort aktiv in den Planungsprozess einbezogen und über den Ablauf und die Vorteile einzelner Projekte gut informiert sein. Neben dem Schutz der lokal vorkommenden Arten und Pflanzen, gilt es auch Rücksicht auf Anwohnerinteressen zu nehmen.“

Auch auf der Internetseite der Forst BW findet man Aussagen zur Thema Windkraftflächen. Da wird darauf hingewiesen, dass naturschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten sind, insbesondere für Gebiets- und Artenschutz. Das Landschafsbild ist bei Standortentscheidungen ebenfalls zu berücksichtigen, bestimmte Schutzgebiete müssen außer Betracht bleiben.

Unser Landschaftsschutzgebiet Blauen wird im Steckbrief wie folgt beschrieben:

„Großflächige, weitgehend natürliche Mischwaldgesellschaften und durch mittelalterliche Rodungen entstandene Grünflächen, die über Jahrhunderte durch Weidebetrieb offengehalten werden; einzigartige Erholungslandschaft.“

Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sorgte die Bundesregierung für beschleunigte Genehmigungsverfahren, mit der Begründung des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit. Geschieht dies auch in unserem Interesse?

Weshalb werden in so ein Gebiet überhaupt Vorrangsflächen ausgewiesen?

(Frage an Regionalplan/Forst BW)

„Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen in der Regional- und Bauleitplanung ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen und mit den übrigen Belangen, insbesondere denen, die für die Windenergienutzung sprechen, abzuwägen. Gewichtige Belange des Landschaftsbildes können vorliegen, wenn die Realisierung auf dem fraglichen Standort zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würde.“

4.)

Auf die Flächen der ForstBW wurde gerade hingewiesen.
Eine Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung wurde ja im Koalitionsvertrag unserer Landesregierung festgeschrieben. So können die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1000 neuen Windkraftanlagen geschaffen werden. Dazu sollen die Vergabeverfahren vereinfachen werden.
Durch die Vermarktungsoffensive soll mindestens die Hälfte der Flachen bereitgestellt werden.

Und da kommen die ForstBW Flächen zum Tragen.
Diese überproportionale Belastung aus diesen Flächen bringt nur Nachteile für die Gemeinde Malsburg-Marzell. In diesem Zusammenhang, möchten wir auf die drei Hauptfunktionen des Waldes hinweisen. Die, Nutz-, Schutz und Erholungsfunktion. Diese drei Hauptfunktionen wären durch die Eingriffe am Blauen und ggf. der östlichen Talseite massiv zum Negativen beeinflusst. Beispiele: Weniger Holzeinschlag durch Kahlflächen, Erosion durch verdichtete Flächen und Böschungen, Veränderung des Landschaftsbildes.

Weshalb haben die betroffenen nicht mehr Mittspracherecht bei solch weitreichenden Entscheidungen?

(Frage an Forst BW)

5.)

Aktuell arbeitet die Gemeinde an einem neuen Flächennutzungsplan. In diesem Zusammenhang ist zu erkennen, mit was für einem Aufwand alle vorgesehenen Flächen naturschutzrechtlich untersucht werden müssen. Dies hatte in Folge zu vielen Ausschlüssen verschiedener Flächen geführt. Auch die finanzielle Belastung für die Gemeinde ist erheblich. Auch hier immer wieder der Berührungspunkt mit dem „Landschaftsschutzgebiet Blauen“.

Wurden bisher schon Untersuchungen zu den Vorranggebieten in Bezug auf Immissions-, Natur- und Artenschutz durchgeführt?

(Frage an Naturschutz-/ Baubehörde)

6.)

Auf den Aktuellen Karten der Landesanstalt für Umwelt BW (LUBW) sind die ausgewiesenen Flächen auf dem Gemeindegebiet größtenteils als bedingt geeignet gekennzeichnet. Wenn es nur um die Erfüllung der Flächenziele geht, macht das alles keinen Sinn. Beispielhaft sind sehr viele geeignete Flächen in der Rheinebene. Dies ist ebenfalls auf den Karten abgebildet. Die vorhandene Infrastruktur und Topografie wäre um ein vielfaches sinnvoller, wenn es um die Umsetzung solcher Windenergieanlagen geht. Weniger Aufwand, kleinere Eingriffe in die Natur, weniger Kosten. Sprich wirtschaftlich effizienter und schonender für die Umwelt.

Zitat BWE: „Volkswirtschaftliche Entscheidungen sind zu berücksichtigen. Um dafür die Zustimmung zu erhalten, müssen die Menschen vor Ort aktiv in den Planungsprozess einbezogen und über den Ablauf und die Vorteile einzelner Projekte gut informiert sein. Neben dem Schutz der lokal vorkommenden Arten und Pflanzen, gilt es auch Rücksicht auf Anwohnerinteressen zu nehmen.“

Weshalb werden diese Vorteile nicht sinnstiftend berücksichtigt?

(Frage an Regionalplan)

7.)

Als wichtiger Punkt ist die Wasserversorgung unserer Gemeinde hervorzuheben. Wasser ist die Grundlage des Lebens. Wenn solche Anlagen in unseren Quellgebieten errichtet werden, wird dies mit Sicherheit die Quellschüttungen nicht vorteilhaft beeinflussen. Abgesehen von den Stellplätzen, die dauerhaft erhalten und freigehalten werden müssen, dem jeweiligen Fundament der Anlagen mit ca. 4,00 m Tiefe und 20-30 m Durchmesser, schlagen die Zuwegungen ins Gewicht. Zufahrtswege und Kabeltrassen stellen einen Eingriff in die Grundwasser überdeckenden Schichten dar. Darüber hinaus können bei uns die Trinkwassergewinnungsanlagen, unsere Quellen, nicht ersetzt werden. Sollten die Quellschüttungen langfristig zurückgehen, steht der Verursacher ja eigentlich fest. Es wird aber sicherlich unmöglich sein, die Zeit zurückzudrehen und den Ursprungszustand wieder herzustellen. Im Bereich Wasen bezieht der Hohlenbachverband Quellwasser. Die sollten sich ebenfalls Gedanken machen, seltsam dass von dieser Seite noch keine Regung kam.

Wer kann uns garantieren, dass unsere Quellen durch diese Eingriffe langfristig nicht negativ beeinflusst werden, und falls doch, wer haftet wie dafür?

(Frage an Projektierer/ Regionalplan)

8.)
Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaik

Weshalb werden nicht weitere Förderprogramme angestoßen, die solche Umsetzungen antreiben?

(Frage an Regionalplan/ Projektierer)

9.)

Wieso werden solch mögliche Synergien bei der Planung nicht berücksichtigt?

(Frage an Regierungspräsidium/ Projektierer)

Darf ich hier nochmals auf das überragende öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit hinweisen, das muss doch auch für uns gelten! Es gibt unzählige Beispiele wie man PV-Anlagen generieren kann, ohne Freiflächen zu beanspruchen. Unvorstellbar, Flächen mitten im Landschaftsschutzgebiet Blauen zu überbauen. Überdachungen von größeren Parkflächen, die Flächen sind ohnehin schon versiegelt, führen letztlich noch zu beschatteten Parkplätzen, bestenfalls mit Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge. Aber auch hier wieder der Beleg, wie mit zweierlei Mitteln gemessen wird. Bei jeglichen Bauvorhaben in der Gemeinde M-M steht der Naturschutz über allem, mit den dazugehörigen Eingriff-Ausgleichsbilanzierungen. Landesziele werden mit Turbogesetzen dem Naturschutz übergeordnet.

Betrachten wir mal mögliche Standorte am Blauen, die durch die vorhandenen Zuwegungen besser zu erschließen sind. Abgesehen von Besitzverhältnissen, ob Forst BW oder Gemeindewald. In der Verlängerung der letzten beiden Kurven vor dem Blauengipfel könnten evtl. zwei Windräder errichtet werden. Der Abstand zum Hotel könnte sicherlich eingehalten werden. Im Zuge der angekündigten Straßensanierung der K4948-6314 zum Blauengipfel und der L142 Egerten-Müllheim könnte die Zuwegung zu den Standorten und die Netzanbindung berücksichtigt werden. Das könnte die Eingriffe im Wald erheblich reduzieren.

Die Bürgerinnen und Bürger hier in unserer Gemeinde lebten bisher in einer wunderschönen, gewachsenen Kulturlandschaft. Dieser „Wohnwert“ überwiegt, zum Ausgleich vieler Nachteile. Beispiel Kosten für Wasser und Abwasser, in unserer Gemeinde sehr hoch, dies ist dem Umstand als Flächengemeinde geschuldet.

Ebenfalls längere Fahrwege zur Arbeit, Einkauf, Schulstätten, Arztbesuche und vieles mehr. Es ist sehr schwierig mit dem öffentlichen Nahverkehr von A nach B zu kommen, die Verbindungen sind eher schlecht wie recht. Die Nebenorte werden überhaupt nicht angefahren, da braucht es in jedem Fall ein Auto. Dazu ganz aktuell das neue Landesmobilitätsgesetz, die Möglichkeit an die Kommunen Abgaben zu erheben, mit denen der öffentliche Nahverkehr ausgebaut werden kann. Entweder von allen Einwohnern, oder von denen, die ein Auto zugelassen haben. Diese Ideologie umzusetzen würde bei uns zu weiteren, erheblichen Belastungen führen.

Die Infrastruktur und Grundversorgung im Ländlichen Raum ist nicht annähernd mit der in den Städten zu vergleichen. Die Gemeinde kann notwendigen Investitionen nur noch schwer realisieren, die finanziellen Spielräume sind nicht mehr gegeben. Jetzt soll auch noch unsere schöne Landschaft stellvertretend für eine ganze Region das Klima retten, das ist einfach zu viel. Es zeigt erneut wie wir hier im ländlichen Raum angesehen werden.

Wir sind ja selber schuld, dass wir hier wohnen…. – dieses Zitat eines Beamten vom Landratsamt kam nicht gut an in der Berggemeinde

Ein Satz dazu hat sich bei mir im Gedächtnis eingeprägt, als es um die Schulkind Beförderung der Grundschüler in unserer Gemeinde ging. Ein hoher Vertreter vom Landratsamt Lörrach sagte an dieser Veranstaltung doch tatsächlich, „wir sind ja selber schuld dass wir hier wohnen“.

Für die Ausführungen der beiden Gemeinderäte gab es großen Applaus.

Antworten aus dem Plenum

Die Fragen wurden aufgeschrieben und anschließend vom Plenum beantwortet.

Wilske sagte, dass etwa 750 Hektar Fläche in der Gemarkung Malsburg-Marzell beansprucht werden, wobei der Eigentümer für die Planung keine Rolle spiele und auch kein Planungskriterium ist.

Zu der Frage bezüglich Haftung wenn die Quellschüttung gestört ist, antwortete Alice Schneider vom LRA: Sollte eine WEA in Zone II genehmigt werden, muss es verantwortbar sein. D.h. um die Quelle zu schützen wird es Auflagen in der Genehmigung geben. Allerdings kann nur zu einem gewissen Grad sichergestellt werden, dass die Schüttung nicht beeinträchtigt wird, denn die Quellschüttungen gehen aufgrund des Klimawandels zurück.

In der Haftung steht der Vorhabensträger. Schneider sagte: Wir stellen sicher, dass sie nicht ohne Trinkwasser sind und sagte, dass z.B. eine mobile Trinkwasseranlage vorgeschrieben werden kann. Dieser Hinweis wurde vom Publikum mit Gelächter aufgenommen.

Schneider sagte weiter: „Ich teile Ihre Befürchtungen und ich verstehe Sie. Sie versicherte, dass die Entscheidungen unter einem Dach getroffen werden und dass der Wasserschutz einer der ganz entscheidenden Kriterien für die Genehmigung ist.

Tobias Tusch von der EWS Schönau/Bürgerwindpark Blauen sagte, dass man beim Windpark Hasel eine Ersatzwasserversorgung vorgehalten hat, diese aber nicht benötigt wurde. Weiter sagte Tusch, dass man hier eines der größten Klimaschutzprojekte im Landkreis Lörrach verwirklichen will, worauf es einigen Applaus von den in der Minderheit Anwesenden Befürwortern von Windkraft gab. Er betonte außerdem die Sicherung des Wirtschaftsstandortes und den Klimaschutz.

Georg Löffler vom Forst BW sagte, dass im Staatswald bis zu 500 Windräder entstehen sollen, dies ist Vorgabe der Landesregierung. Nun gehe es darum zu sehen, wo es sich lohnt und wo sie stehen können. Er sagte, dass der Bereich um die Hohe Stückbäume nur eine kleine Fläche einnehme im neuen Suchbereich.

Fragen vom Wassermeister

Dann stellte sich Martin Vollmer, Wassermeister der Gemeinde Malsburg-Marzell ans Mikrofon und stellte seine Fragen.

Vollmer sagte, dass sich 7 Quellen auf der westlichen Talseite befinden und 26 Quellen auf der östlichen Talseite. „Die Quellen östlich sehe ich sehr kritisch“, sagte Vollmer und wies auf die geringe Bodenüberdeckung hin. „Wer garantiert die Aufbereitungsanlage?“ Und sollte die Quellschüttung durch den Bau zurückgehen, wer übernimmt dann die Haftung? Es wird nicht nachzuweisen sein, ob es die Windräder oder der Klimawandel ist, sagte Vollmer.

Tusch sagte daraufhin: „Das ist der Versuch, dem Klimawandel Herr zu werden, dafür sind solche Projekte da.“

Markus Merk sagte, dass der Eintragspfad sehr gering ist und die Deckschichten Potential zum Eintrag bieten, wenn sie nicht ordentlich verschließt sind, was hauptsächlich während der Bauphase der Fall sein wird.

Tusch sagte, dass der Verursacher haftet und eine Versicherung für derartige Fälle abgeschlossen wird.

Alice Schneider sagte, dass es Monitoring-Maßnahmen gibt während des Betriebs. „Wir legen Gegenmaßnahmen in der Genehmigung fest.“ Weiter betonte sie, dass die Haftung dem Betreiber obliegt.

Martin Vollmer entgegnete: „Wenn ich kein Wasser mehr habe, nutzt auch keine Aufbereitungsanlage.“ Und betonte: „Wir haben keine Notversorgung, wir sind auf die Quellen angewiesen.“

Vollmer wollte wissen, ob dann der Verursacher auch eine Versorgungsleitung zum nächsten Betreiber bezahlen muss.

 Fragen aus dem Publikum

Weitere Fragen aus dem Publikum drehten sich um Abrieb der Rotorblätter, Kompensationszahlungen, Abstände zu Siedlungen, Lärm, Infraschall, Eisfall.

Als die Frage nach dem im Boden verbliebenen Fundament des abgebauten, zweiten Fröhnder Windrads aufkommt, sagt Tusch dass mit dem Eigentümer ein Vertrag geschlossen wurde, dass das Fundament im Boden verbleibt, das die Zerstückelung und Abtransport mehr Schäden verursache als dass wenn man es so belässt.

Gemeinderat Dierk Kilchling sagte, dass alternative Standorte geprüft werden müssen, die am Blauen näher zu der Straße sind und die nicht durch weitere Schneisen im Wald erschlossen werden müssen.

Eine weitere Frage dreht sich um die Umspannwerke: Sind diese auch tatsächlich für den Strom ausgelastet?

Die Windkraft Schonach will in Hertingen einspeisen.

Tobias Tusch sprach davon, dass man in der Rheinebene ein eigenes Umspannwerk errichten möchte.

Johannes Beyerle sagte, dass wenn es zu dieser Planung komme, er den Glauben an unsere Demokratie verliere.

Der Abend wurde dann durch die Moderatorin vom Energie Dialog beschlossen.

Anschließend blieben noch viele Leute in der Halle, um Gespräche mit den im Forum beteiligten Referenten zu halten oder sich untereinander auszutauschen. Gegen 23 Uhr verließen die letzten Personen die Halle.

Die Presse über den Abend

Die Badische Zeitung berichtet am 26.07.2024 und am 27.07.2024

Die Oberbadische berichtet am 26.07.2024

2 Gedanken zu „Protokoll Bürgerinfo Windkraft Malsburg-Marzell“

  1. Liebe Birgit- Cathrin Duval, herzlichen Dank für deine Arbeit und deinen engagierten Einsatz. Markus war gestern ja auch bei der Gemeinderatssitzung und was ich gehört habe, stimmt mich zutiefst traurig. Es scheint ohne Rücksicht auf Verluste ein Tal und eine Gemeinde gegen den Willen der Bewohner zu einem Industriestandort umfunktioniert zu werden ohne erkennbare Einflussmöglichkeit. Die Massierung der Anlagen ist furchtbar und Natur- und Wasserschutz scheinen nebenrangig. Die Referentin aus Basel machte einen vernünftigen Eindruck. Lässt sich mit der nicht zusammen arbeiten? Was sie über den eingebrachten Boden in den Baugruben sagte, die offensichtlich dann auch noch noch zur Entsorgung genutzt wird und die Reaktion darauf sie würde ihre Rolle nicht einhalten, sagt alles!!!
    Bin gerade ziemlich deprimiert, werde aber selbst auch einen Einwand schreiben und wir dürfen und trotzdem nicht unterkriegen lasse, obgleich ich ähnlich wie Herr Beyerle gerade mit einer derart umgesetzten Demokratie hadere.
    Ganz herzliche Grüße von Monika Mansch

  2. In Deutschland und in Baden-Württemberg sollen 2% der Fläche insgesamt für Windkraftanlagen reserviert werden (Bestand derzeit 0,2%, in Planung 1,8%).

    Was bedeutet das für Baden-Württemberg?
    Fläche Baden-Württemberg: 35.751 km²
    2% davon sind: 715 km²

    Die 5:3-Wirtschaftlichkeitsregel für den Bau von Windkraftanlagen sagt, dass die Anlagen in Hauptwindrichtung den Abstand von 5 mal dem Rotordurchmesser und quer dazu 3 mal den Rotordurchmesser haben sollen, um sich nicht gegenseitig abzuschatten.

    Für die modernste Windkraftanlage Vestas 172-7.2 bedeutet das: jede Anlage belegt eine Fläche von 0,443 km². Es passen also maximal ca. 1600 Anlagen dieser Bauart nach Baden-Württemberg.

    Jede Anlage produziert pro Jahr ungefähr 0,015 TWh. Das macht insgesamt 1600*0,015 = 24 TWh pro Jahr.
    Die beiden abgeschalteten Kernkraftwerke in Baden-Württemberg, Phillipsburg 2 (bis 2020) und Neckarwestheim 2 (bis 4/2023), produzierten zusammen pro Jahr ca. diese Menge Strom!

    Das heißt also: Wenn alle Windkraftanlagen in BaWü repowered und neu gebaut wurden, hat man gerade mal diese beiden Kernkraftwerke bilanziell ausgeglichen, sowohl von der Strommenge als auch von der Klimaschutzleistung.

    Qualitativ wird das Ziel aber nicht erreicht: es fehlen noch Kurzzeit- und Langzeitspeicher, um diese 24 TWh nachfragegerecht zur Verfügung zu stellen.

    Wenn diese Regierung jetzt behauptet, sie hätte mit der Endausbaustufe irgendeine „Klimaneutralität“ erreicht, dann lügt sie. Wir hätten damit nur den alten Stand von 2020 wieder erreicht! Die ganze Aktion ist komplett sinnlos!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert